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Ebay Angebote im Auge halten - Radklau!

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Kommentare

  • Ich empfehle mal die Website polenschluessel.de.
    Alles legal erhältlich für schmales Geld. Mich wundert nix mehr.
  • bearbeitet November 2010
    Ich glaube, dass die Chancen garnicht so schlecht stehen das Ding zurück zu bekommen. Mir wurde mein Unibike auch direkt vor der Wohnungstür geklaut. Ich hab dabei noch due Tatsache in Erinnerung, dass die Diebe mich verfolgt haben, dann bei Nachbarn geklingelt und das Rad dann entwendet hatten. Also die wissen was sie klauen. Das Silberne Rad mit der SID gehört wahrscheinlich einer Freundin, es wurde ihr hinter dem HSZ (Uni) geklaut und war abgeschlossen. Die klauen also auch am helligsten Tag wenn tausend Leute rumlaufen. Ich hab mein Rad zurück bekommen, war aber daran lag, dass wir einen der Diebe 2 mal mit dem Rad erwischt hatten und er dann in Folge kalter Füße das gute Stück in einer Hecke versenkt hatte, wo es ein kleines Kind fand. Also einfach mal da oben nachschauen, die sind so bescheuert, dass sie mit den geklauten Kisten sogar noch possieren fahren.
  • da ich genau dieses silberne MTB heute gegen 15.10Uhr aus der Chemo hab rausfahren sehen (Zufall+offene Augen), bisschen Details zu diesem Rad; da is nen Rennradblock drauf, nen älteres vermutlich XT-Schaltwerk und rote Schnellspanner sowie an der V-Brake ne rote Zugführung dran. Der Mensch der drauf saß, ist dann noch bis zur Riesaer gefahren und dort in den Kindergarten/Kindergrippe abgebogen.
  • Moin,

    ja, das mit dem Schwarzmarkt ist so eine Sache - die Teile bringen dort nur noch einen Bruchteil ihres eigentliches Wertes, das macht die ganze Sache m.E. umso fieser, so tolle Räder zu klauen, um am Ende die Teile für ein paar Kröten zu verhehlen.

    Was euren Plan mit dem Festsetzen der Typen angeht: die Sächsische Sicherheitswacht arbeitet so. Die nutzen §127 Strafprozessordnung. Problem ist, dass dieser Paragraph als Rechtfertigungsgrund für eine Nötigung oder einfache Körperverletzung (lass das mal nicht ganz ohne körperlichen Einsatz abgehen) herhalten muss. Wer also eine Nötigung begeht (Festsetzen des Täters bis eintreffen der Polizei), wird eine Anzeige wegen Nötigung kriegen (würde ich als Dieb so machen), auch wenn diese Nötigung in §127 StPO einen Rechtfertigungsgrund findet. Dann entsteht eine Aussage-gegen-Aussage-Situation wo jeder den anderen eines Verbrechens beschuldigt. Dann wiederum ist derjenige, welcher den Dieb festgesetzt hat, juristisch als Zeuge für dessen Diebstahl kein tauglicher Zeuge mehr.

    Kurzum: einer muss nur Zeuge sein und darf sich nicht am Festsetzen des Diebs beteiligen, damit diesem der Diebstahl per Zeugenaussage ordentlich nachgewiesen werden kann. Besser natürlich noch, wenn es am Ende keiner Zeugen braucht, um den Diebstahl nachzuweisen.

    Problem ist noch, wenn ihr nicht den Dieb, sondern jemanden erwischt, der die Kiste dem Dieb abgekauft hat. Dann ist die Anwendung von §127 StPO eher fragwürdig.

    Ich weise hier lieber nochmal darauf hin, dass die obigen Ausführungen meinem laienhaften Verständnis dieses Themas entsprechen, welches ich mir mal per eigener Erfahrung angeeignet hatte.

    Viel Erfolg!
  • Jungs, haltet die Augen auf und macht keinen Blödsinn!
  • Bitte nicht böse sein.

    Habe in etwa ein solches Rad vorgestern gesehen.
    Ob es nun genau dieses war, konnte ich nicht erkennen.
    Ging zu schnell - und ich zu Fuß unterwegs.

    Gefahren wurde es auf der Fritz Löffler Str von Hauptbahnhof in Richtung Unigelände.

    Wenn es nun das oben aufgeführte Bike war, besteht also noch etwas Hoffnung für den Eigentümer, es im Ganzen wieder zu bekommen.
  • mmhhh, hilft erstmal nicht viel.
    wenn möglich bitte foto schießen oder eben hinterherlaufen und dann foto machen oder zur rede stellen oder oder oder.
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