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Versicherung zahlt nur Netto-Betrag

bearbeitet September 2011 in Gedöns und Gerassel
Hallo,

nachdem mich vor geraumer Zeit ein Autofahrer abgeschossen hat, schickt sich jetzt erst (trotz Anwalt) die gegenerische Versicherung an, den Schaden zu regulieren. Bei meinem Rennrad liegt ein Kostenvoranschlag vor, der den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigt. Die Versicherung will mir jetzt den Wiederbeschaffungswert erstatten. Prinzipiell kann ich damit gut leben, wenn die Versicherung (und e auch mein Anwalt) nicht der Meinung wären, es wird nur der Netto-Betrag ausgezahlt, es sei denn ich lege Reparaturkosten in gleicher Höhe oder eine Rechnung für ein Gebrauchtrad vor. Wenn ich, wie ich beabsichtige, ein Gebrauchtrad privat erwerbe, wird nur der Nettobetrag gezahlt. I
Das kann doch nicht korrekt sein, oder??? Es gibt doch für Rennräder quasi keinen gewerblichen Gebrauchtmarkt.

Hat jemand diesbezügliche Erfahrungen?

Kommentare

  • das ist bei versicherungen m.e. seit geraumer zeit der fall. dir steht es frei, den nettowert zu akzeptieren und dir dann was billigeres gebrauchtes zu kaufen. wenn du also von privat kaufst ohne mehrwerststeuerausweisung, bist du "selbst schuld". würdest du im laden kaufen zum nettowert, wie du ihn von der versicherung bekommen hast, könntest du die rechnung inkl. mwst-nachweis der versicherung vorlegen und die würde es dann zahlen!

    warum das ganze? die versicherung muss nur die mwst zahlen, die auch wirklich angefallen ist. für sie als unternehmen ist es ein durchlaufender posten, den sie vom finanzamt wiederbekommen. dafür müssen sie aber rechnungen vorlegen..aus die maus ;)
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