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Bürgerbeteiligung Novellierung des Sächsischen Waldgesetzes

Thema sagt bereits schon alles. Bis 15. Oktober 2020 kann jeder seine Gedanken, Wünsche, Vorstellungen zu den verschiedenen den Sächsischen Wald betreffenden Bereichen eingeben.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1021168

Kommentare

  • Aufruf an alle Radfahrer und Mountainbiker in Sachsen – Eure Meinung ist gefragt!
    Mitmachen! Teilen! Weitersagen!
    Bürgerbeteiligung an der geplanten Erneuerung des sächsischen Waldgesetzes
    Mit dem Rad oder auch Bike im Wald und der freien Natur unterwegs zu sein ist für viele von uns wichtiger, wenn nicht gar wichtigster Bestandteil ihrer Freizeit. Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind im Vergleich zu anderen Bundesländern recht liberal, so dass praktisch auf fast allen Straßen und Wegen im Wald Rad gefahren werden darf.
    Jetzt müssen wir dafür sorgen dass das auch so bleibt! Gerade das Fahren auf den bei Mountainbikern beliebten schmalen, naturbelassenen Wegen („Trails“) stößt immer wieder auf Unverständnis bei einigen Fußgängern, Grundbesitzern oder Jägern. So ist immer wieder davon die Rede, dass es auch in Sachsen eine Wegbreitenregelung gibt („2-Meter-Regel“).
    In einigen Regionen besteht außerdem die Gefahr, dass attraktive Wege zugunsten breiter, hochbelastbarer Forststraßen aufgegeben und dadurch verschwinden werden.
    Weiterhin sollten wir uns eine Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Radfahrstrecken im Wald wünschen und eine Verpflichtung des Sachsenforst, in Waldgebieten in öffentlichem Besitz für die Anlage und den Erhalt attraktiver Wege zu sorgen.
    Nutzt die Chance, diese berechtigten Anliegen im Beteiligungsverfahren zu äußern! Die Zeit drängt, denn die Frist dafür endet am 15.10.2020.
    WIE KANN ICH MICH BETEILIGEN?
    Nutze den Link:
    https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/aktuelle-themen/1021168
    Nach der freiwilligen Zuordnung zu den Teilnehmermerkmalen kannst Du unter den verschiedenen Rubriken Deine Anregungen zur Änderung des sächsischen Waldgesetzes erstellen. Besonders wichtig für uns ist natürlich „Der Wald als Erholungsraum“.
    Dafür findest Du nachfolgend einige wichtige Argumente, die Du am besten in eigenen Worten in die dafür vorgesehenen Eingabefelder einträgst.


  • Der Wald als Wirtschaftsraum:
    - Erholung vor Rohstoffgewinnung:
    Gerade in den Naherholungsräumen und im weiten Umkreis der Großstädte und Ballungsgebiete ist der Wald vor allem als Erholungsraum wichtig. Die Erholungsnutzung muss Vorrang vor dem Wirtschaftsbetrieb zur Holzgewinnung bekommen; Gewinne aus der Waldbewirtschaftung sind für den Erhalt und die Schaffung naturnaher Erholungswege einzusetzen.
    - Keine Eintrittsgebühr:
    Eintritts- und Nutzungsentgelte für das Betreten und Radfahren im Wald müssen ausgeschlossen bleiben.
    - Touristische Angebote entwickeln:
    Naturtourismus ist für viele Regionen in Sachsen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Behörden und Betriebe des Freistaates Sachsen und der Kommunen sollen die Entwicklung entsprechender Angebote im Bereich des Mountainbikens fördern und nicht durch Bürokratie und Gebührenforderungen behindern oder gar unmöglich machen.

    Der Wald als Erholungsraum:
    - Keine pauschalen Sperrungen:
    Radfahren muss auf allen Straßen und Wegen im Wald, die auch von Fußgängern benutzt werden dürfen erlaubt sein. Praxisferne und für Erholungssuchende schwer zu durchschauende Kategorisierungen wie „Sport- und Lehrpfade, Fußwege“ haben im Betretungsrecht nichts zu suchen.
    Sperrungen sollen nur befristet (max. 6 Monate) und in begründeten Einzelfällen möglich sein.
    Vermeintlich objektive Kriterien wie z.B. eine Wegbreitenregelung oder unbestimmte Formulierungen wie z.B. „geeignet“ (ein Weg ist zum Radfahren geeignet, wenn darauf Rad gefahren wird – wäre er nicht geeignet, ginge das ja nicht) dürfen keinen Eingang in die Gesetzgebung finden!
    - Wege erhalten:
    Naturnahe Wege sind nach Beendigung von Waldarbeiten wieder herzurichten. Verträge zum Holzeinschlag sind entsprechend aufzustellen.
    - Förderung von Infrastruktur:
    Betriebe und Behörden des Landes und der Kommunen haben für eine ausreichende Anzahl an für die Erholungsnutzung zu Fuß und auf dem Rad attraktive Wege zu errichten und zu betreiben
    - Naturerholung als Standortvorteil:
    Ein attraktiver Naturraum mit Angeboten zur Naherholung ist nicht nur für den Tourismus, sondern vor allem auch als „weicher“ Standortfaktor für die sächsische Wirtschaft zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften wichtig!
    Der Wald als Naturraum:
    - Natürlicher Wald statt Monokultur:
    Ein weitgehend natürlicher Wald ist Lebensraum. Vielfalt ist wichtig, Monokulturen müssen vermieden werden
    - Schonende Waldbewirtschaftung:
    Waldbewirtschaftung und Holzeinschlag sollen so schonend wie möglich erfolgen, Der Einsatz schwerer Erntemaschinen ist auf das nicht vermeidbare Minimum zu beschränken.
    Der Einsatz von Maschinen in Gebieten mit Schutzstatus soll ausgeschlossen sein.
    - Walderholung und Naturschutz sind kein Widerspruch:
    Nur was man kennt und schätzt, kann man auch schützen. Waldbesuch auf Wegen schadet der Natur auch dann nicht, wenn er mit dem Fahrrad stattfindet. Es darf keine Bevorzugung bestimmter Erholungsarten geben!
  • Danke, gute Ansätze!!!
    Die Negativ-Beispiele würde ich in einer Stellungnahme eher vermeiden, um niemand erst auf "dumme Gedanken zu bringen". Es sei denn sie stehen explizit im aktuellen Gesetz drin, dann sollte man dies mit § zitieren, einen Alternativvorschlag machen und begründen. Was stört uns denn konkret am aktuellen Wald- Gesetz ?
  • Ich hole das mal wieder hervor da die Deadline morgen endet:
    "Nutzt die Chance, diese berechtigten Anliegen im Beteiligungsverfahren zu äußern! Die Zeit drängt, denn die Frist dafür endet am 15.10.2020."
  • Nach Verlängerung der Frist ist noch bis diesen Samstag Zeit, hopphopp! Ihr müsst da auch keine juristisch oder wissenschaftlich ausgefeilten Argumentationen einreichen, falls das jemanden abschreckt. Es geht um Anregungen und ich denke darum, dem Ministerium aufzuzeigen, dass es uns gibt und wir legitime Waldnutzer sind. Jede Stimme zählt!
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