[cite] mister x:[/cite]tach leute
da der versicherungs-hick-hack in seine nächste runde geht, wollt ich ma fragn, ob ihr ni evtl noch n paar schöne fahrradteil-rechnungen aus den letzten 5/ 6 wochen habt oder haben werdet.
hab zwar auch n paar rechnungen (oder teile ohne rechnung *grumml*), aber wollt die summe wenigstens ausschöpfen, zudem sind viele rechnungen älter. das geht also schwer
hat ni jdn was gekauft, "was reinhaut", also felgen, rahmen, laufräder, sattel, carbongabel, vorbau, lenker etc. kann ruhig richtig schön highend sein.
was es auch tut, glei n neues rennrad.
das ganze wär mir n schönen bierchen-festival oder verköstigung sonstiger art wert!
DANKE
ähhh...dir ist schon klar, was das hier gerade ist, oder?
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er nicht davon überzeugt ist.
§ 187 StGB: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen ... , wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe ... bestraft.“
@mister x: Andman hätte also eine unwahre Tatsache behaupten oder verbreiten müssen! Hat er?
Außerdem müsste er hinsichtlich der (angeblichen) Unwahrheit wider besseren Wissens gehandelt
haben. Geht er also davon aus, dass er nicht lügt, ist der subjektive Tatbestand des § 187 StGB
nicht erfüllt. Und, die Beweislast der Unwahrheit liegt bei Dir.
@r.velo glückwunsch zu deinem ERSTEN post bei cielab.(und dem immerhin schon 4.besuch *hui*)
schade nur dass es mit RADFAHREN nix zu tun hat *g*
wir befinden uns hier in einem RADforum, da kennt man sich nicht nur, achtet sich und macht auch hier und da mal ein späßchen! das das nicht ernst zu nehmen ist, und wir unter uns uns niemals "ankreiden" würden is ja wohl selbstverständlich! :-)
und immer noch / wieder zurück zum RADfahren...und RAD-THEMENbezogenen sachen :-)
Kommentare
ähhh...dir ist schon klar, was das hier gerade ist, oder?
Ich hätte ne Rechnung über 79,90€ für nen Satz Bremsen
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er nicht davon überzeugt ist.
§ 187 StGB: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen ... , wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe ... bestraft.“
ich hasse falsche behauptungen bzw spekulationen!
ZURÜCK ZUM RADFAHREN!
Außerdem müsste er hinsichtlich der (angeblichen) Unwahrheit wider besseren Wissens gehandelt
haben. Geht er also davon aus, dass er nicht lügt, ist der subjektive Tatbestand des § 187 StGB
nicht erfüllt. Und, die Beweislast der Unwahrheit liegt bei Dir.
@andmann: Nochmal Glück gehabt - straffrei ;)
glückwunsch zu deinem ERSTEN post bei cielab. (und dem immerhin schon 4.besuch *hui*)
schade nur dass es mit RADFAHREN nix zu tun hat *g*
wir befinden uns hier in einem RADforum, da kennt man sich nicht nur, achtet sich und macht auch hier und da mal ein späßchen! das das nicht ernst zu nehmen ist, und wir unter uns uns niemals "ankreiden" würden is ja wohl selbstverständlich! :-)
und immer noch / wieder zurück zum RADfahren...und RAD-THEMENbezogenen sachen :-)
@R.Velo: Applaus !!!!
Na dann, zurück zum Wesentlichen - Radfahren - da hat Mister X Recht ;)
Frohe Ostern.