Ach bin ich froh, hier in Gruna zu wohnen und eigentlich nie in den Westen zu müssen ;-) Da kann ich auch gelassen damit umgehen, dass wir leider in einen fahrradunfreundlicheren Land wohnen.
Vergangene Woche waren wir mal wieder 8 Tagen in CZ, A, I,CH und D unterwegs, und es ist wirklich traurig, wenn man sogar im Ausland - wo sonst keiner hupt - von Deutschen angehupt wird, das ist dermaßen lächerlich.
Edit[ab September09 gilt Benutzungspflicht definitiv auch linksseitig]Meistens geht es da um die Autofahrerbesserwisserische Lieblingssituation, dass der deutsche Autofahrer meint, es bestünde eine Pflicht, einen auf der gegenüberliegenden Seite ausgewiesenen Radweg zu benutzen. Sowas gibt es nicht, ein derartiges Schild der Nummer 237, 240 und 241 erlauben (wohl gemerkt, nicht verpflichten) es diesen Weg zu benutzen, obwohl das Risiko gefährlicher Unfälle zwischen entgegenkommenden Radlern so wohl um das 12-fach steigen soll. Natürlich werde ich die Offerte dankend annehmen und noch zusätzlich 2 mal eine stark befahrene Straße überqueren, um von A nach B zu gelangen.
Leute können so dämlich besserwisserisch sein eh. Wollt ich nur mal hervorheben, weil mir ja sonst eigentlich immer alles hinten vorbei geht, wenn Autofahrer einen schlechten Tag haben, aber genau diese Situation macht mich immer mehr wahnsinnig. Und eben weil mir aufgefallen, wie autogeil und oberflächlich rechtsverbissen die Deutschen doch sind.
Kleiner Tip noch an die Rennradfernradler: Die B17 geht sehr flach von Landsberg nach Füssen, auf weitesten Strecken ohne begleitenden Radweg, da hat selbst der härteste Bayer nichts mehr zu hupen. So eine geniale B, meine neue Lieblings-B :-) :-)
eigentlich juggt mich das gehupe auch absolut garnicht, aber in santa maria val mustair zum ofenpass war das schon sehr nervig, jedes auto mit schweizer kennzeichen hat da gehupt wie blöde
[cite] degga:[/cite]
Meistens geht es da um die Autofahrerbesserwisserische Lieblingssituation, dass der deutsche Autofahrer meint, es bestünde eine Pflicht, einen auf der gegenüberliegenden Seite ausgewiesenen Radweg zu benutzen. Sowas gibt es nicht, ein derartiges Schild der Nummer 237, 240 und 241 erlauben (wohl gemerkt, nicht verpflichten) es diesen Weg zu benutzen, ..
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich einen für mich linksseitig ausgeschilderten Radweg (eines der blauen Schilder) auch benutzen müßte, wenn er zumutbar (etc.) ist. Das soll generell nicht der Fall sein? Steht das wirklich irgendwo? Gibt es vielleicht Urteile dazu, die ich nicht kenne?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich einen für mich linksseitig ausgeschilderten Radweg (eines der blauen Schilder) auch benutzen müßte, wenn er zumutbar (etc.) ist. Das soll generell nicht der Fall sein? Steht das wirklich irgendwo? Gibt es vielleicht Urteile dazu, die ich nicht kenne?
Wäre mir auch neu.
VwV-StVO zu den Zeichen 237, 240 und 241:
1 I. Die Zeichen 237, 240 und 241 begründen einen Sonderweg und kennzeichnen die Radwegebenutzungspflicht. Sie stehen dort, wo der Sonderweg beginnt.
mir fällt spontan keine stelle ein, wo ich mal einen radweg auf der linken seite gesehen hab, der in fahrtrichtung des gegenverkehrs (der normalerweise nach rechts gehört) mit schild gekennzeichnet war...
Oh mann.... da ruft man schon die Polizei weil so ein fetter Straßenbahnfahrer ein Fahrrad zwischen sich und nem Auto einkeilt und dann muß man sich blöde Sprüche von den Bullen bieten lassen...
von wegen "Freund und Helfer"
... ich könnt platzen, da hilft auch kein Reden mehr bei soviel Blödheit
Zur Benutzungspflicht linksseitiger Radwege:
Vorweg möchte ich bemerken, dass ich als Rennradler Radweghasser bin und absolut nicht verstehen kann, wie immer wieder derartige Wege zum Schutze des Autostraßenverkehrs angelegt werden. Klar, das Argument Kinder möglichst weit weg von der Straße zieht schon, möglichweise trauen sich wirklich mehr Leute auf Rad, weil sie nicht auf der Straße sind. Das ist aber genau das Problem: Wenn du einen Autofahrer zeigst, dass du Angst hast, dann wird er das u.U. ausnutzen, das habe ich schon zu oft im Kreis meiner Verwandten beobachtet, die fahren lieber in die nächste Hecke als mal einen selbstbewussten halben Meter Richtung Fahrbahnmitte zu fahren. Ich bin in den tausenden Stunden Straßenverkehr nicht ein einziges mal durch ein überhohlendes Auto ernsthaft gefährdet worden, dass ist die Realität.
Radwege hasse ich, weil ständig Deppen Flaschen zerkloppen (schon 3 Platten in meinem Leben wegen Scherben auf Radwegen, wenn man sie soch mal benutzt), die Fahrbahnqualität oft nicht annähernd erreicht wird und ich das einfach als viel Gefährlicher einstufe (Redwegführung an sich und natürlich schlechtere Wahrnehmung durch den Autofahrer im Kreuzungsbereich).
Für mich besteht die Lösung einfach in Schutzstreifen, so wie auf der Winterbergstraße zum Beispiel, eine Supersache, würde sofort jeden Kommunalpolitiker wählen, der sich für Schutzstreifen einsetzt, aber nicht irgendwelche abgesonderten Radwege.
So, genug gelabert, aus meiner Sicht hält sich die STVO vieles offen, es geht ja um §2 Abs. 4:
"Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung..." was heißt jeweilige Fahrtrichtung, wenn in den folgenden Sätzen immer von rechtsseitig die Rede ist? Es könnte natürlich auch heißen, dass der Radweg links für den Gegenverkehr als rechtsseitiger Radweg ausgeschildert sein soll, kann ich mir fast nicht vorstellen, aber zugegebener Maßen ist das möglich.
Jetzt der für mich entscheidende Blick auch in die VwV-StVO:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren
verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit
grundsätzlich nicht erlaubt. Links angelegte Radwege
können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts
Entgegenstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrs-
behörden im Einzelfall mit Zeichen zur Benutzung durch die
Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werden."
Wenn man nur diesen Absatz liest, da hört sich das erstmal eindeutig danach an, das Freigeben in dem Sinne gebraucht wird, wie es nun mal in der Regel gebraucht wird, als Erlaubnis zur Benutzung und (in Anbetracht der "besonderen Gefahren") natürlich nicht als Verpflichtung.
...
Jetzt kommt aber das, was leider alles platt macht. Ab September 2009 wird die neue StVO leider alles klarstellen:
"2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach
sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den
Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder
241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen
"Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden."
Einzige Hoffnung ist dann der neue Zusatz:
"35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel au-
ßerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht
innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise
in Betracht.
36 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung
ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn
zu schaffen."
Naja, trauriger Tag für alle Radweghasser, die sich bisher noch im Recht glaubten :-( :-( Wenigstens zeigt die Gesetzesänderung, das es scheinbar bisher nicht so klar war und ich nicht ganz unrecht hatte.
Der ADFC hat alt und neu schön gegenübergestell, die entscheidenden Absätzen befinden sich auf Seite 8: http://www.adfc.de/files/2/47/Info_StVONovelle_2010.pdf
Bei mir tritt diese Situation oft auf, wenn ich von Goppeln nach Leubnitz-Neuostra reinfahre. Ich glaube die B170 zwischen Schmiedeberg und Obercarsdorf und vor Atlenberg sind auch Kandidaten.
[cite] Danni:[/cite]@martn
Tharandter Straße Richtung Freital??
Meiner Meinung nach sollte/müßte man dort auf der linken Seite fahren
...das denke ich auch, aber wenn ich bei oben genannten Link (von Kletterass) lese:
"Zeichen 241, getrennter Fuß- und Radweg: für den Radweg mindestens 1,50 m" - dann haut das doch nicht hin... zumindest vor und hinter dem Tunnel ist der gesamte Weg doch höchstens 2m, oder? Wie ist das dann bei "beidseitiger" Nutzung? Da müsste doch dann eigentlich auch noch mehr Platz sein...
Ist übrigens auch wieder so eine tolle Stelle, wenn man den in Richtung Dresden fährt. Dann wird der Rad-und Fußweg irgendwann wieder als "nur Fußweg" und WIR werden auf die Straße geleitet. Wenn man dies macht und auf den ca. 3m lang angedeudeten Radweg auf der Straße fährt ist das Hupen vorprogrammiert... aber das kennt hier sicher jeder...
NA klar, da muss man durch. Was ich in der Politik auch noch anstreben würde: In PKW sollten nur noch Hupen verbaut werden, die man 20 mal betätigen kann, danach muss das Hupmodul ausgetauscht werden (~100€ wären da sicherlich angemessen) und es kann wieder gehupt werden. Weil irgendwie hab ich das Gefühl, dass man in seinem Autoleben eigentlich nicht mehr als 20 mal Hupen muss, und die ganzen Choleriker wäre in gewisser Weise entwaffnet.
Eventuell kaufe ich mir mal so eine ordentliche Dosenhupe, kommt vorn ans Steurrohr, da wird bestimmt ein Auge ausgefahren, wenn man mal zurückhupt.
Was ist eigentlich ein Fahrrad? Ist es vielleicht möglich, mit Stützräder auf 4 Räder zu kommen und dann noch irgendwie einen kleinen Hilfmotor als Antrieb zu verkaufen?
Mehr zum Tema Autofahrer, stand heute in der Zeitung:
Radsportler bei Unfall schwer verletzt
Klingenberg
Ein schwerer Unfall ereignete sich am Montag in Klingenberg. Gegen 18.50 Uhr überholte ein Skoda zwei Rennradfahrer. Kurz nachdem das Auto die beiden Sportler passiert hatte, bremste der 59-jährige Fahrer plötzlich ab. Der erste Radfahrer stieß trotz einer Vollbremsung gegen das Heck des Skoda und wurde über das Autodach auf das angrenzende Feld geschleudert. Dabei erlitt der 26-Jährige schwere Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus.
Hab euch noch was unterschlagen:
Wie die Polizei mittteilte, ergab ein Alkohol-Schnelltest beim Skoda-Fahrer 0,42 Promille. Blutentnahme und Führerscheinentzug folgten darauf. Der Gesamtschaden beträgt rund 7000 Euro.
is der wirklich in beide richtungen ausgeschildert, ich fahr da rauswärts immer oben am hang im wald lang zum windberg, :P
degga: abgesehen, dass du deine rennradlermentalität nicht für die allgemeinheit anwenden kannst, stimme ich dir zumindest innerorts zu, das fahrbahnstreifen die beste lösung sind. wenn man den autoparkern auch noch beibringt, sich immer zu vergewissern, dass nüscht kommt, bevor sie aussteigen (oder garkeine parkstreifen neben den radstreifen lässt), is das auch die sicherste lösung für alle.
überland hab ich aber absolut keinen bock auf der straße zu fahren, da bin ich früh über jeden radweg, der hinterm straßengraben extra verläuft.
Ich bin bei der Novelle zwar momentan erst bei Seite 8, aber wenn ich das so lese, müssen einige Radwege neu beschildert werden...
Ich find fahrbahnstreifen auch besser. dann stellen sich nämlich auch nicht mehr die Fußgänger auf den Radweg um nach dem Verkehr zu gucken, wennse über die Straße wollen... und die Wahrscheinlichkeit, dass die Autofahrer den Radweg sehen/bemerken und vor allem BEACHTEN ist größer...
An so eine Dosenhupe habe ich auch schon gedacht! Das wär mal nen Spaß!
...das denke ich auch, aber wenn ich bei oben genannten Link (von Kletterass) lese:
"Zeichen 241, getrennter Fuß- und Radweg: für den Radweg mindestens 1,50 m" - dann haut das doch nicht hin... zumindest vor und hinter dem Tunnel ist der gesamte Weg doch höchstens 2m, oder? Wie ist das dann bei "beidseitiger" Nutzung? Da müsste doch dann eigentlich auch noch mehr Platz sein...
Tja, leider berechtigt, ein fälchlich angelegter Radweg NICHT zur Missachtung des selbigen.
Das Einzige, was du zu tun berechtigt bist, ist eine Meldung an die Stadt zu machen, dass sie dort gegen geltendes Recht verstößt. Aber eine eigenen Rechtsverstoß rechtfertigt das (leider nicht).
Hinzu kommt, dass die Mindestbreite, die du zitierst, nur für getrennte Rad- und Fußwege gilt. Von und nach Freital verläuft aber ein gemischter Fuß- und Radweg. Wie dabei die Regelungen sind, weiß ich nicht.
[cite] inkontinenzia:[/cite]Hä, was? "Freund und Helfer" hat er gesagt? So ein blödes Bullenschwein! Also dem hätt ich ja...!
Nein, ernstlich - aus Deiner Rede wird der Grund Deines Grolls nicht ersichtlich.
es muß auch nicht ersichtlich sein... :-) Mit Freund und Helfer wollte ich nur ausdrücken, dass ich mich freuen würde, wenn die Polizei auch mal auf der Seite der Radfahrer stehen würden, aber nein! Da wird man fast überrollt und die B... haben nur blöde Kommentare, so von wegen selber schuld, kannst ja Auto fahren...
aber das kennen sicherlich viele
schade das Beschwerdebriefe an die DVB nicht wirklich was bringen, auch wenn hier manche andere Erfahrungen gemacht haben. Ich bezweifel dass diese hirnlosen DVBler sich irgendwann nochmal ändern.
Ich erlebe als normaler Passant mit der DVB schon allerhand, gerade auch im Bezug auf Mütter mit Kinderwägen...da packt man sich nur an den Kopf (aber gut, das ist ein anderes Thema)
Also den Vorschlag damals von Jens fand ich gut, Polizei einfach weglassen und mit ner Ladung süßem Saft aus der Flasche gleich ein bißchen selber für Gerechtigkeit sorgen.
[cite] Danni:[/cite]Oh mann.... da ruft man schon die Polizei weil so ein fetter Straßenbahnfahrer ein Fahrrad zwischen sich und nem Auto einkeilt und dann muß man sich blöde Sprüche von den Bullen bieten lassen...
von wegen "Freund und Helfer"
... ich könnt platzen, da hilft auch kein Reden mehr bei soviel Blödheit
Ein kurzer Anruf von mir, und du lässt dich zu solch einem Spontanposting hinreisen? Lustig ;-)
Für alle: worum es geht ist meine heutige Begebnung mit einer Straßenbahn. Diese hat mich arg knapp überholt und angeklingelt, woraufhin ich den Bahnfahrer an der nächsten Haltestelle (Endhaltestelle) zur Rede stellen wollte. Dieser hat lieber die Polizei gerufen als sich zu entschuldigen. Rausgekommen ist eine Gegenseitige Anzeige wegen Nötigung. Das spaßige war, dass die Polizei deutlich spürbar, für den Bahnfahrer Partei ergriffen hat. Hinzu kahm, dass der Polizist Teile des Protokolls für mich schon mal vorausgefüllt hatte (Freund und Helfer eben). Als er dann merkte, dass ich mir alles nochmal genau durchlese, bevor ich unterschreibe, hat er plötzlich schnell noch "einen kleinen Fehler korrigiert". Es ging darum, ob ich bereit wäre vor Gericht und Staatsanwaltschaft mich zu dem Vorgang zu äußern..
Er hatte da aus versehen Nein angekreutzt und sich dann fix korrigiert. So ein Formular füllt ein Polizist ja nicht alle Tage aus. Da kann so ein kleiner Fehler schonmal passieren.
Auch nett:
Er: "Sie sind ja kein unbescholtener Radfahrer".
Ich: "Wiebitte?"
Er: "Sie sind doch schonmal bei Rot gefahren, oder?".
Ich: "Ist jetzt nicht ihr ernst, das hier anzuführen. Das ist Jahre her!"
Er: "Ich sag ja nur ..."
Gruß
barfoos
PS: kann mir jemand einen Anwalt empfehlen? Ich hab keine Rechtsschutzversicherung.
Ein initiales Gespräch kann ja nicht so so teuer sein, das würde ich bezahlen. Und dann weiß ich wie meine Chancen stehen. Oder sollte ich ihne Anwalt der Dinge harren?
@degga: Jetzt verstehe ich, was du meinst. Ich fürchte aber, dass "Freigeben" doch anders interpretiert wird. Die VwV ist doch Handlungsanweisung für die Behörden, wie sie z.B. Radwege anlegen und beschildern sollen. Und wenn die Behörde ein blaues Schild aufstellt und dabei Richtlinien der VwV nicht so ernst nimmt, müssten wir trotzdem da fahren. Man kann dann zwar noch die Beschilderung anfechten.. Trotzdem nervt natürlich die Schulmeisterei einiger Autofahrer enorm.
Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass man bei Ignorieren des linksseitigen Radwegs zur Kasse gebeten wird. Und bei Unfall wird das etwa so ausgehen:
Wird ein Radfahrer, der statt des vorhandenen Radwegs grundlos die Fahrbahn benutzt, von einem überholenden Pkw angefahren und verletzt, muß er wegen seines Mitverschuldens 25 % seines Schadens selbst tragen.
Das Ergebnis der Beweisaufnahme hatte ergeben, daß der Kfz-Fahrer entweder zu spät reagiert hat oder zu schnell gefahren war. Beide Alternativen begründen sein überwiegendes Verschulden an dem Unfall. Der Radfahrer muß jedoch wegen eigenen Mitverschuldens eine Anspruchskürzung hinnehmen. Der Radfahrer hat gegen § 2 Abs.4 StVO verstoßen, indem er die Fahrbahn benutzt hat, obwohl rechts daneben ein Radweg verlief. Dieses Verhalten ist auch unfallursächlich geworden. Das Gebot zur Radwegbenutzung dient nicht nur dazu, den Radfahrer wegen seiner schlechteren Erkennbarkeit zu schützen, sondern soll allgemein den Rad- und Motorfahrverkehr trennen (OLG Hamm, Az. 6 U 91/93).
[cite] Krümel:[/cite]Das Gebot zur Radwegbenutzung dient nicht nur dazu, den Radfahrer wegen seiner schlechteren Erkennbarkeit zu schützen, sondern soll allgemein den Rad- und Motorfahrverkehr trennen (OLG Hamm, Az. 6 U 91/93).
... nicht nur dazu, den Radfahrer wegen seiner schlechteren Erkennbarkeit zu schützen, sondern soll allgemein den Rad- und Motorfahrverkehr trennen ...
Solche Sätze machen mich dermaßen fertig, weil man ist gegen soviel Ignoranz einfach mal machtlos.
[/cite]ODiese hat mich arg knapp überholt und angeklingelt, woraufhin ich den Bahnfahrer an der nächsten Haltestelle (Endhaltestelle) zur Rede stellen wollte. Dieser hat lieber die Polizei gerufen als sich zu entschuldigen. Rausgekommen ist eine Gegenseitige Anzeige wegen Nötigung. Das spaßige war, dass die Polizei deutlich spürbar, für den Bahnfahrer Partei ergriffen hat.
ne strassenbahn kann nunmal nich ausweichen...wenn ihr wegen so nen scheiss die bullen holt, da fällt mir nix mehr ein.hättest den deine meinung gesagt und wärst abgehauen...
und es gibt auch genügend radfahrer die autofahrer,bahnfahrer oder fussgänger schikanieren...
das ihr hier drin kennzeichen veröffentlicht von irgendwelchen leuten und die öffentich anprangert find ich och unterste schublade.
wenn man sein rad halbwegs im griff hat und ein bisschen vorrausschauend fährt passiert eigentlich nich viel...zumindest hab ich nich so häufig so ne probleme.
eher im gegenteil...
bestes beispiel bischofsweg...banhschienen asphalt strasse pflaster....da muss man doch ni mitten off der strasse fahren nur um ni offn pflaster wie sichs gehört am rand zu fahren...
aber alle fahrlässigen dinge seh ich auf alle fälle ein...wie an anfang der verbrügelt wurde vom bmw fahrer...
ne strassenbahn kann nunmal nich ausweichen...wenn ihr wegen so nen scheiss die bullen holt, da fällt mir nix mehr ein.hättest den deine meinung gesagt und wärst abgehauen...
und es gibt auch genügend radfahrer die autofahrer,bahnfahrer oder fussgänger schikanieren...
...
aber alle fahrlässigen dinge seh ich auf alle fälle ein...wie an anfang der verbrügelt wurde vom bmw fahrer...
Im Grunde stimme ich dir zu. Aber ich hab es satt, mir so ne Scheiße bieten zu lassen.
Ich hab ihn gefragt, ob er sich entschuldigen möchte bzw. bei wem ich mich beschweren kann.
Daraufhin hat er die Polizei mit dem Notrufknopf gerufen. Da hätte ich mich natürlich schon längst verpissen können. Aber ich fühle mich 100% im Recht, und hatte echt keine Lust, dass die Sachlage durch mein Verschwinden dann noch zu Fahrerflucht umgedreht wird. Also hab ich mit ihm auf die Polizei gewartet.
Die kamen dann mit Blaulicht und dachten anscheinend zunächst, ich hätte ihm was getan, jedenfalls waren sie sehr ungehalten.
Lange Rede kurzer Sinn: der Bahnfahrer hat sich sehr uneinsichtig gezeigt, woraufhin ich meine Anzeige gemacht habe, was er mit einer Gegenanzeig quittiert hat.
Wär ich nicht son Hitzkopf, hätte ich die Sache auch gut auf sich beruhen lassen können.
Jetzt werd ich sehen, was draus wird.
Sorry, aber die Bullen sind momentan echt das letzte!
Wenn man sich nicht gleich zur wehr setzt sondern auf den "Rechts"Staat hofft wird man oft selbst zum Opfer.
Fehlt nur noch das diese Idioten (sorry, aber..) einen SSP´ler mit nem Fixie verwechseln und es erstmal mitnehmen. Erklären hilt da meist wenig oder verschärft die ganze Situation noch....
So krass es klingen mag, wenns jemand drauf anlegt bekommt er es. Wenn´s richtig böse wird, ich mich verletzte oder Sachschaden entsteht, und ich Zeugen habe dann würde ich überlegen die Polizei hinzukommen zu lassen. Aber nicht damit die den Streit schlichten sondern nur um die Sachlage fest zu machen. Damit ich anschließend einen Versicherungsanspruch habe...
[cite] trial-gino:[/cite]...
bestes beispiel bischofsweg...banhschienen asphalt strasse pflaster....da muss man doch ni mitten off der strasse fahren nur um ni offn pflaster wie sichs gehört am rand zu fahren...
Stimmt, den halbwegs glatten Mittelstreifen sollte man für die Autos freilassen (die ihn auch fröhlich benutzen, nicht nur aufm Bischofsweg). Und, dass auf dem innerneustädtischen Zipfel des Bischofswegs die beiden katzenkopfgepflasterten Seitenstreifen sowieso immer zugeparkt sind, ist ja auch nicht so interessant.
Es gibt sicher ganz tolle Beispiele für den Bilderbuchfahrradrowdy - das war keins.
[cite] degga:[/cite]Zur Benutzungspflicht linksseitiger Radwege:
Für mich besteht die Lösung einfach in Schutzstreifen, so wie auf der Winterbergstraße zum Beispiel, eine Supersache, würde sofort jeden Kommunalpolitiker wählen, der sich für Schutzstreifen einsetzt, aber nicht irgendwelche abgesonderten Radwege.
Naja, wie man's nimmt. Meist darf ja rechts davon geparkt werden und die Streifen sind selten breiter als ein Meter. Ein Meter ist aber auch der Mindestabstand, den man als Radfahrer zu parkenden Autos halten muß(!), der Streifen kennzeichnet mithin also genau den Bereich, den man nicht(!) befahren darf. Ist immer ein schönes Theater, wenn man links von dem Streifen auf der Straße fährt. :-(
Einen linksseitigen Radweg gibt es übrigens (ohne jeden vernünftigen Grund) aus Pirna Copitz kommend Richtung Graupa auf einem Teil der Mühlentriathlonstrecke. Etwa an dem Supermarkt beginnend.
Sowohl Radwege als auch "Schutzstreifen" (verstanden wie das z.B. in der Bilderbuchumsetzung St. Petersburger Straße) sind Schrott. Man löst ein Problem was es nicht gibt - denn das Miteinander zwischen Auto- und Radfahrern auf der Straße ist klar geregelt, nicht? - mit einer vielfach gefährlicheren Lösung.
Was Radwege angeht, wurde das Übel zur Genüge hoch- und runtergekaut. Bei diesen Radfahrstreifen ist es nicht viel anders.
Als Radfahrer hat man einen Mindestabstand zu wahren (ob das nun tatsächlich ein Meter sei oder nicht). Als Autofahrer hat man auch einen Mindestabstand zum Radfahrer zu wahren (oft ist von ~1,50m als Richtwert die Rede). Um überhaupt Sinn zu haben, also funktionieren zu können, müsste so ein Streifen in der Summe dann >2m breit sein. Und dann, wenn alle diese Streifen mal >2m breit sind, muss man den Autofahrern nur noch vermitteln, dass es sich dabei weder um Hilfsspuren zum Ein- und Ausparken noch um großzügig bemessene Lade- und Entladezonen handelt...
Kommentare
Vergangene Woche waren wir mal wieder 8 Tagen in CZ, A, I,CH und D unterwegs, und es ist wirklich traurig, wenn man sogar im Ausland - wo sonst keiner hupt - von Deutschen angehupt wird, das ist dermaßen lächerlich.
Edit[ab September09 gilt Benutzungspflicht definitiv auch linksseitig]Meistens geht es da um die Autofahrerbesserwisserische Lieblingssituation, dass der deutsche Autofahrer meint, es bestünde eine Pflicht, einen auf der gegenüberliegenden Seite ausgewiesenen Radweg zu benutzen. Sowas gibt es nicht, ein derartiges Schild der Nummer 237, 240 und 241 erlauben (wohl gemerkt, nicht verpflichten) es diesen Weg zu benutzen, obwohl das Risiko gefährlicher Unfälle zwischen entgegenkommenden Radlern so wohl um das 12-fach steigen soll. Natürlich werde ich die Offerte dankend annehmen und noch zusätzlich 2 mal eine stark befahrene Straße überqueren, um von A nach B zu gelangen.
Leute können so dämlich besserwisserisch sein eh. Wollt ich nur mal hervorheben, weil mir ja sonst eigentlich immer alles hinten vorbei geht, wenn Autofahrer einen schlechten Tag haben, aber genau diese Situation macht mich immer mehr wahnsinnig. Und eben weil mir aufgefallen, wie autogeil und oberflächlich rechtsverbissen die Deutschen doch sind.
Kleiner Tip noch an die Rennradfernradler: Die B17 geht sehr flach von Landsberg nach Füssen, auf weitesten Strecken ohne begleitenden Radweg, da hat selbst der härteste Bayer nichts mehr zu hupen. So eine geniale B, meine neue Lieblings-B :-) :-)
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich einen für mich linksseitig ausgeschilderten Radweg (eines der blauen Schilder) auch benutzen müßte, wenn er zumutbar (etc.) ist. Das soll generell nicht der Fall sein? Steht das wirklich irgendwo? Gibt es vielleicht Urteile dazu, die ich nicht kenne?
Wäre mir auch neu.
VwV-StVO zu den Zeichen 237, 240 und 241:
1 I. Die Zeichen 237, 240 und 241 begründen einen Sonderweg und kennzeichnen die Radwegebenutzungspflicht. Sie stehen dort, wo der Sonderweg beginnt.
Tharandter Straße Richtung Freital??
Meiner Meinung nach sollte/müßte man dort auf der linken Seite fahren
von wegen "Freund und Helfer"
... ich könnt platzen, da hilft auch kein Reden mehr bei soviel Blödheit
Nein, ernstlich - aus Deiner Rede wird der Grund Deines Grolls nicht ersichtlich.
Vorweg möchte ich bemerken, dass ich als Rennradler Radweghasser bin und absolut nicht verstehen kann, wie immer wieder derartige Wege zum Schutze des Autostraßenverkehrs angelegt werden. Klar, das Argument Kinder möglichst weit weg von der Straße zieht schon, möglichweise trauen sich wirklich mehr Leute auf Rad, weil sie nicht auf der Straße sind. Das ist aber genau das Problem: Wenn du einen Autofahrer zeigst, dass du Angst hast, dann wird er das u.U. ausnutzen, das habe ich schon zu oft im Kreis meiner Verwandten beobachtet, die fahren lieber in die nächste Hecke als mal einen selbstbewussten halben Meter Richtung Fahrbahnmitte zu fahren. Ich bin in den tausenden Stunden Straßenverkehr nicht ein einziges mal durch ein überhohlendes Auto ernsthaft gefährdet worden, dass ist die Realität.
Radwege hasse ich, weil ständig Deppen Flaschen zerkloppen (schon 3 Platten in meinem Leben wegen Scherben auf Radwegen, wenn man sie soch mal benutzt), die Fahrbahnqualität oft nicht annähernd erreicht wird und ich das einfach als viel Gefährlicher einstufe (Redwegführung an sich und natürlich schlechtere Wahrnehmung durch den Autofahrer im Kreuzungsbereich).
Für mich besteht die Lösung einfach in Schutzstreifen, so wie auf der Winterbergstraße zum Beispiel, eine Supersache, würde sofort jeden Kommunalpolitiker wählen, der sich für Schutzstreifen einsetzt, aber nicht irgendwelche abgesonderten Radwege.
So, genug gelabert, aus meiner Sicht hält sich die STVO vieles offen, es geht ja um §2 Abs. 4:
"Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung..." was heißt jeweilige Fahrtrichtung, wenn in den folgenden Sätzen immer von rechtsseitig die Rede ist? Es könnte natürlich auch heißen, dass der Radweg links für den Gegenverkehr als rechtsseitiger Radweg ausgeschildert sein soll, kann ich mir fast nicht vorstellen, aber zugegebener Maßen ist das möglich.
Jetzt der für mich entscheidende Blick auch in die VwV-StVO:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren
verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit
grundsätzlich nicht erlaubt. Links angelegte Radwege
können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts
Entgegenstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrs-
behörden im Einzelfall mit Zeichen zur Benutzung durch die
Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werden."
Wenn man nur diesen Absatz liest, da hört sich das erstmal eindeutig danach an, das Freigeben in dem Sinne gebraucht wird, wie es nun mal in der Regel gebraucht wird, als Erlaubnis zur Benutzung und (in Anbetracht der "besonderen Gefahren") natürlich nicht als Verpflichtung.
...
Jetzt kommt aber das, was leider alles platt macht. Ab September 2009 wird die neue StVO leider alles klarstellen:
"2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach
sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den
Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder
241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen
"Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden."
Einzige Hoffnung ist dann der neue Zusatz:
"35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel au-
ßerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht
innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise
in Betracht.
36 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung
ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn
zu schaffen."
Naja, trauriger Tag für alle Radweghasser, die sich bisher noch im Recht glaubten :-( :-( Wenigstens zeigt die Gesetzesänderung, das es scheinbar bisher nicht so klar war und ich nicht ganz unrecht hatte.
Der ADFC hat alt und neu schön gegenübergestell, die entscheidenden Absätzen befinden sich auf Seite 8:
http://www.adfc.de/files/2/47/Info_StVONovelle_2010.pdf
Bei mir tritt diese Situation oft auf, wenn ich von Goppeln nach Leubnitz-Neuostra reinfahre. Ich glaube die B170 zwischen Schmiedeberg und Obercarsdorf und vor Atlenberg sind auch Kandidaten.
...das denke ich auch, aber wenn ich bei oben genannten Link (von Kletterass) lese:
"Zeichen 241, getrennter Fuß- und Radweg: für den Radweg mindestens 1,50 m" - dann haut das doch nicht hin... zumindest vor und hinter dem Tunnel ist der gesamte Weg doch höchstens 2m, oder? Wie ist das dann bei "beidseitiger" Nutzung? Da müsste doch dann eigentlich auch noch mehr Platz sein...
Ist übrigens auch wieder so eine tolle Stelle, wenn man den in Richtung Dresden fährt. Dann wird der Rad-und Fußweg irgendwann wieder als "nur Fußweg" und WIR werden auf die Straße geleitet. Wenn man dies macht und auf den ca. 3m lang angedeudeten Radweg auf der Straße fährt ist das Hupen vorprogrammiert... aber das kennt hier sicher jeder...
Eventuell kaufe ich mir mal so eine ordentliche Dosenhupe, kommt vorn ans Steurrohr, da wird bestimmt ein Auge ausgefahren, wenn man mal zurückhupt.
Was ist eigentlich ein Fahrrad? Ist es vielleicht möglich, mit Stützräder auf 4 Räder zu kommen und dann noch irgendwie einen kleinen Hilfmotor als Antrieb zu verkaufen?
Radsportler bei Unfall schwer verletzt
Klingenberg
Ein schwerer Unfall ereignete sich am Montag in Klingenberg. Gegen 18.50 Uhr überholte ein Skoda zwei Rennradfahrer. Kurz nachdem das Auto die beiden Sportler passiert hatte, bremste der 59-jährige Fahrer plötzlich ab. Der erste Radfahrer stieß trotz einer Vollbremsung gegen das Heck des Skoda und wurde über das Autodach auf das angrenzende Feld geschleudert. Dabei erlitt der 26-Jährige schwere Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus.
Hab euch noch was unterschlagen:
Wie die Polizei mittteilte, ergab ein Alkohol-Schnelltest beim Skoda-Fahrer 0,42 Promille. Blutentnahme und Führerscheinentzug folgten darauf. Der Gesamtschaden beträgt rund 7000 Euro.
degga: abgesehen, dass du deine rennradlermentalität nicht für die allgemeinheit anwenden kannst, stimme ich dir zumindest innerorts zu, das fahrbahnstreifen die beste lösung sind. wenn man den autoparkern auch noch beibringt, sich immer zu vergewissern, dass nüscht kommt, bevor sie aussteigen (oder garkeine parkstreifen neben den radstreifen lässt), is das auch die sicherste lösung für alle.
überland hab ich aber absolut keinen bock auf der straße zu fahren, da bin ich früh über jeden radweg, der hinterm straßengraben extra verläuft.
Ich find fahrbahnstreifen auch besser. dann stellen sich nämlich auch nicht mehr die Fußgänger auf den Radweg um nach dem Verkehr zu gucken, wennse über die Straße wollen... und die Wahrscheinlichkeit, dass die Autofahrer den Radweg sehen/bemerken und vor allem BEACHTEN ist größer...
An so eine Dosenhupe habe ich auch schon gedacht! Das wär mal nen Spaß!
Das Einzige, was du zu tun berechtigt bist, ist eine Meldung an die Stadt zu machen, dass sie dort gegen geltendes Recht verstößt. Aber eine eigenen Rechtsverstoß rechtfertigt das (leider nicht).
Hinzu kommt, dass die Mindestbreite, die du zitierst, nur für getrennte Rad- und Fußwege gilt. Von und nach Freital verläuft aber ein gemischter Fuß- und Radweg. Wie dabei die Regelungen sind, weiß ich nicht.
Gruß
barfoos
es muß auch nicht ersichtlich sein... :-) Mit Freund und Helfer wollte ich nur ausdrücken, dass ich mich freuen würde, wenn die Polizei auch mal auf der Seite der Radfahrer stehen würden, aber nein! Da wird man fast überrollt und die B... haben nur blöde Kommentare, so von wegen selber schuld, kannst ja Auto fahren...
aber das kennen sicherlich viele
schade das Beschwerdebriefe an die DVB nicht wirklich was bringen, auch wenn hier manche andere Erfahrungen gemacht haben. Ich bezweifel dass diese hirnlosen DVBler sich irgendwann nochmal ändern.
Ich erlebe als normaler Passant mit der DVB schon allerhand, gerade auch im Bezug auf Mütter mit Kinderwägen...da packt man sich nur an den Kopf (aber gut, das ist ein anderes Thema)
Also den Vorschlag damals von Jens fand ich gut, Polizei einfach weglassen und mit ner Ladung süßem Saft aus der Flasche gleich ein bißchen selber für Gerechtigkeit sorgen.
na dann bis zum nächsten Aufreger :-)
Ein kurzer Anruf von mir, und du lässt dich zu solch einem Spontanposting hinreisen? Lustig ;-)
Für alle: worum es geht ist meine heutige Begebnung mit einer Straßenbahn. Diese hat mich arg knapp überholt und angeklingelt, woraufhin ich den Bahnfahrer an der nächsten Haltestelle (Endhaltestelle) zur Rede stellen wollte. Dieser hat lieber die Polizei gerufen als sich zu entschuldigen. Rausgekommen ist eine Gegenseitige Anzeige wegen Nötigung. Das spaßige war, dass die Polizei deutlich spürbar, für den Bahnfahrer Partei ergriffen hat. Hinzu kahm, dass der Polizist Teile des Protokolls für mich schon mal vorausgefüllt hatte (Freund und Helfer eben). Als er dann merkte, dass ich mir alles nochmal genau durchlese, bevor ich unterschreibe, hat er plötzlich schnell noch "einen kleinen Fehler korrigiert". Es ging darum, ob ich bereit wäre vor Gericht und Staatsanwaltschaft mich zu dem Vorgang zu äußern..
Er hatte da aus versehen Nein angekreutzt und sich dann fix korrigiert. So ein Formular füllt ein Polizist ja nicht alle Tage aus. Da kann so ein kleiner Fehler schonmal passieren.
Auch nett:
Er: "Sie sind ja kein unbescholtener Radfahrer".
Ich: "Wiebitte?"
Er: "Sie sind doch schonmal bei Rot gefahren, oder?".
Ich: "Ist jetzt nicht ihr ernst, das hier anzuführen. Das ist Jahre her!"
Er: "Ich sag ja nur ..."
Gruß
barfoos
PS: kann mir jemand einen Anwalt empfehlen? Ich hab keine Rechtsschutzversicherung.
Ein initiales Gespräch kann ja nicht so so teuer sein, das würde ich bezahlen. Und dann weiß ich wie meine Chancen stehen. Oder sollte ich ihne Anwalt der Dinge harren?
Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass man bei Ignorieren des linksseitigen Radwegs zur Kasse gebeten wird. Und bei Unfall wird das etwa so ausgehen:
Wird ein Radfahrer, der statt des vorhandenen Radwegs grundlos die Fahrbahn benutzt, von einem überholenden Pkw angefahren und verletzt, muß er wegen seines Mitverschuldens 25 % seines Schadens selbst tragen.
Das Ergebnis der Beweisaufnahme hatte ergeben, daß der Kfz-Fahrer entweder zu spät reagiert hat oder zu schnell gefahren war. Beide Alternativen begründen sein überwiegendes Verschulden an dem Unfall. Der Radfahrer muß jedoch wegen eigenen Mitverschuldens eine Anspruchskürzung hinnehmen. Der Radfahrer hat gegen § 2 Abs.4 StVO verstoßen, indem er die Fahrbahn benutzt hat, obwohl rechts daneben ein Radweg verlief. Dieses Verhalten ist auch unfallursächlich geworden. Das Gebot zur Radwegbenutzung dient nicht nur dazu, den Radfahrer wegen seiner schlechteren Erkennbarkeit zu schützen, sondern soll allgemein den Rad- und Motorfahrverkehr trennen (OLG Hamm, Az. 6 U 91/93).
ne strassenbahn kann nunmal nich ausweichen...wenn ihr wegen so nen scheiss die bullen holt, da fällt mir nix mehr ein.hättest den deine meinung gesagt und wärst abgehauen...
und es gibt auch genügend radfahrer die autofahrer,bahnfahrer oder fussgänger schikanieren...
das ihr hier drin kennzeichen veröffentlicht von irgendwelchen leuten und die öffentich anprangert find ich och unterste schublade.
wenn man sein rad halbwegs im griff hat und ein bisschen vorrausschauend fährt passiert eigentlich nich viel...zumindest hab ich nich so häufig so ne probleme.
eher im gegenteil...
bestes beispiel bischofsweg...banhschienen asphalt strasse pflaster....da muss man doch ni mitten off der strasse fahren nur um ni offn pflaster wie sichs gehört am rand zu fahren...
aber alle fahrlässigen dinge seh ich auf alle fälle ein...wie an anfang der verbrügelt wurde vom bmw fahrer...
Ich hab ihn gefragt, ob er sich entschuldigen möchte bzw. bei wem ich mich beschweren kann.
Daraufhin hat er die Polizei mit dem Notrufknopf gerufen. Da hätte ich mich natürlich schon längst verpissen können. Aber ich fühle mich 100% im Recht, und hatte echt keine Lust, dass die Sachlage durch mein Verschwinden dann noch zu Fahrerflucht umgedreht wird. Also hab ich mit ihm auf die Polizei gewartet.
Die kamen dann mit Blaulicht und dachten anscheinend zunächst, ich hätte ihm was getan, jedenfalls waren sie sehr ungehalten.
Lange Rede kurzer Sinn: der Bahnfahrer hat sich sehr uneinsichtig gezeigt, woraufhin ich meine Anzeige gemacht habe, was er mit einer Gegenanzeig quittiert hat.
Wär ich nicht son Hitzkopf, hätte ich die Sache auch gut auf sich beruhen lassen können.
Jetzt werd ich sehen, was draus wird.
Gruß
barfoos
naja abwarten..beste wäre privat klären und beide anzeige zurückziehen falls das geht....
Wenn man sich nicht gleich zur wehr setzt sondern auf den "Rechts"Staat hofft wird man oft selbst zum Opfer.
Fehlt nur noch das diese Idioten (sorry, aber..) einen SSP´ler mit nem Fixie verwechseln und es erstmal mitnehmen. Erklären hilt da meist wenig oder verschärft die ganze Situation noch....
So krass es klingen mag, wenns jemand drauf anlegt bekommt er es. Wenn´s richtig böse wird, ich mich verletzte oder Sachschaden entsteht, und ich Zeugen habe dann würde ich überlegen die Polizei hinzukommen zu lassen. Aber nicht damit die den Streit schlichten sondern nur um die Sachlage fest zu machen. Damit ich anschließend einen Versicherungsanspruch habe...
Stimmt, den halbwegs glatten Mittelstreifen sollte man für die Autos freilassen (die ihn auch fröhlich benutzen, nicht nur aufm Bischofsweg). Und, dass auf dem innerneustädtischen Zipfel des Bischofswegs die beiden katzenkopfgepflasterten Seitenstreifen sowieso immer zugeparkt sind, ist ja auch nicht so interessant.
Es gibt sicher ganz tolle Beispiele für den Bilderbuchfahrradrowdy - das war keins.
Naja, wie man's nimmt. Meist darf ja rechts davon geparkt werden und die Streifen sind selten breiter als ein Meter. Ein Meter ist aber auch der Mindestabstand, den man als Radfahrer zu parkenden Autos halten muß(!), der Streifen kennzeichnet mithin also genau den Bereich, den man nicht(!) befahren darf. Ist immer ein schönes Theater, wenn man links von dem Streifen auf der Straße fährt. :-(
Einen linksseitigen Radweg gibt es übrigens (ohne jeden vernünftigen Grund) aus Pirna Copitz kommend Richtung Graupa auf einem Teil der Mühlentriathlonstrecke. Etwa an dem Supermarkt beginnend.
Gruß
Hendrik
Was Radwege angeht, wurde das Übel zur Genüge hoch- und runtergekaut. Bei diesen Radfahrstreifen ist es nicht viel anders.
Als Radfahrer hat man einen Mindestabstand zu wahren (ob das nun tatsächlich ein Meter sei oder nicht). Als Autofahrer hat man auch einen Mindestabstand zum Radfahrer zu wahren (oft ist von ~1,50m als Richtwert die Rede). Um überhaupt Sinn zu haben, also funktionieren zu können, müsste so ein Streifen in der Summe dann >2m breit sein. Und dann, wenn alle diese Streifen mal >2m breit sind, muss man den Autofahrern nur noch vermitteln, dass es sich dabei weder um Hilfsspuren zum Ein- und Ausparken noch um großzügig bemessene Lade- und Entladezonen handelt...