Hallo Leute
Ich brauch mal eure Meinung.
Heute hat ein etwas uebereifriger Hausmeister innerhalb von 1.5h mein Fahrrad vom Zaun geflext. Keine Warnung, kein Park/Halteverbot, kein Hinweis.
Dumm ist: es handelt sich um eine Abus City Chain die nicht eben billig ist (auch wenn man mit der Flex relativ gut durch zu kommen scheint). Ich will natuerlich meine Kette ersetzt bekommen und beziehe mich dabei auf das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit. Was hier m.M. nach gegeben ist. Das Rad stand auf keinem Feuerwehrparkplatz oder aehnliches. In anderen Faellen (beim gleichen Hausmeister) gibt es lustige Zettel die besagen man solle es doch woanders parken nur mein Rad wurde abgemacht. Achja. Nett war die Begruendung: Es sieht nicht schoen aus.
Hat jemand vielleicht ne Ahnung was man hier tun kann? Paragraphen, Urteile etc. Nofalls verklage ich die Hanseln. So gehts einfach nicht.
Gruss
Ben ... heute vom Pech verfolgt
Kommentare
Zur Polizei, Anzeige erstatten.
Das du dein Rad wieder hast kannst du ja ne halbe Stunde nachdem du dort warst melden. Und dem Hausmeister sagste, das du die Anzeige zurückziehst, sobald du die Kohle fürs Schloss hast.
Das ist natürlich auch nicht direkt verhältnismäßig. Manchen Leute muss man so kommen, anderen nicht...
Doch das war es. Aber gegen ne Schruppscheibe, ner 1KW Flex und der geballten Dummheit eines Hausmeisters iss halt auch so ein Schloss machtlos.
Ben
so she ich das auch !
ich kenn natürlich die umstände nicht 8erlaubt oder nciht, wo, was behinderts usw..., aber wenn quasi alles i.o. wär, dann sofort zur polizei und anzeigen. denn dann handelt es sich ja quasi um diebstahl. kommt halt auch drauf an, wann du wie wo dein fahrrad zurück bekommen hast, bzw wo er es hingestellt hat...
ansonsten zusätzlich zur "hausmeistervereinigung"...je nach dem wo der typ welcher bude angehört und das melden und auf personelle konsequenzen pochen
Deshalb von ihm das Schloss ersetzten lassen und ihn damit konfrontieren, das er da was nicht korrektes gemacht hat, wenn er darauf nicht eingeht, Anzeige wegen Sachbeschädigung und versuchten Diebstahl. Wenn er darauf nicht eingeht, nun ja, dann scheint ihn sein Job nicht wichtig zu sein.
Ich mein Niemand hat das Recht. Selbst wenn ein Warenhausdetektiv einen Dieb erwischt, hat der Detektiv nicht das Recht den Jenigen zu durch suchen, das muß die Polizei machen.
Also, dein Recht ist, das Schloss ersetzten zu lassen, sei es von Ihm persönlich, bzw. Hausverwaltung einschalten und und und.....wenn er persönlich nicht einlenkt, sein Pech...
Gruß
Maik
ich würde auf jedenfall die polizei am ort des geschehens eintreffen lassen. die nehmen den sachverhalt auf, evtl. versuchter diebstahl aber auf jedenfall sachbeschädigung.
dann würde ich mal bei dem hausmeisterservice anfragen und den sachverhalt schildern.
du kannst natürlich auch schadenersatz klagen, da das aber zivilrecht ist kann das lange dauern und nen anwalt brauchste auch.
gut wäre auch, wenn du das schloss, wegen fingerabdrücken, sicher stellst.
aber im prinzip erstmal die polizei verständigen, die werden dir weitere schritte aufzeigen und erstmal auf evtl. kulanz des hausmeisterservices hoffen.
falls du keine rechtschutz hast, kannst du beim amtsgericht gerichtskostenbeihilfe beantragen. manchmal macht das auch der anwalt. du musst dann nur 10€ zuzahlen.
@Maiki: "Ich hatte mal mein Rad an nen Notausstieg in der Tiefgarage festgemacht. Hatte da nen Zettel drann kleben. Denke rein von der Logik, darf er das schon mal gar nicht..."
Ich denke rein von der Logik darfst du mit deinem Rad keine Notausstiege blockieren!!
ich denke, maiki meint: rein von der logik darf der hausmeister nicht einfach das schloss mit der flex bearbeiten und nicht, das ein hausmeister rein von der logik keinen zettel ans rad machen darf, weil maik sein rad am notausstieg in der tg fest macht.
Insofern find ich es richtig das Fahrrad zu entfernen, egal ob das hier als Diebstahl deklariert wird.
Und für den Fall, dass wirklich ein Notfall eintritt hat man wohl auch nicht die Zeit erst eine Flex zu suchen!!
Gruß Philipp
Ben
das schloss ABUS City Chain X-Plus kostet 104€ oder ist da ein unterschied zw. ABUS City Chain X-Plus und ABUS City Chain X-Plus 1060 ?
dein Fall erinnert mich an eine Geschichte, die ich kürzlich auf BikePortland.org, einer Art Blog rund um die Radszene in Portland, OR (bin dort im Radurlaub gewesen, traumhaft im Vergleich zu DD), gelesen habe. Im Folgenden möchte ich kurz die Essenz des Artikels und meine eigene Meinung wiedergeben.
Ich nehme an, dass der Zaun, an dem du dein Rad angeschlossen hattest, zu einem Privatgrundstück oder Haus in Privatbesitz gehört, mit dessen Verwaltung der Hausmeister beauftragt wurde. Wenn du dies ohne Zustimmung des Eigentümers oder dessen Beauftragten getan hast, dann hat derjenige selbstverständlich das Recht, es von dort zu entfernen, auch wenn dein Rad vielleicht auf dem Fußweg (der ja öffentlich ist) stand. Gleiches würde auch für Strom-/Gas-/Wasserleitungen, Bänke, Bäume, Geländer usw., die zum Privatbesitz gehören, gelten. Bevor er aber das Fahrradschloss gewaltsam öffnet/öffnen darf, muss/sollte er dir eine Nachricht zukommen lassen (z.B. in Form eines Zettels), in der er dich darauf hinweist, dass das Abstellen/Anschließen von Fahrrädern auf/an Privatbesitz untersagt ist, und im Wiederholungsfall das Schloss gewaltsam geöffnet sowie das Fahrrad entfernt/konfisziert wird. Du hast zwar nicht geschrieben, ob er schon einmal einen Zettel an deinem Rad hinterlassen hat, aber vielleicht hat er es wiedererkannt und deswegen diesmal zur Flex gegriffen. Von Verhältnismäßigkeit kann bei einer Begründung wie "Es sähe nicht schön aus" sicher nicht die Rede sein. Dafür müsste dein Rad schon eine deutliche Behinderung oder oder Gefahr dargestellt haben.
Das Zerstören deines Schlosses ist rechtlich gesehen zumindest nicht ungerechtfertigt, stellt in jedem Fall aber vorsätzliche Sachbeschädigung und somit eine Straftat dar, die man anzeigen kann. Das heißt aber nur, dass der Hausmeister strafrechtlich für die Tat belangt werden kann. Um Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, musst du eine Zivilklage gegen ihn einreichen, die unabhängig vom Ausgang eines eventuellen Strafverfahrens gegen ihn ist.
Viel Erfolg und Gruß
Daniel
achso...Entschuldigung
Danke fuer eure aufmunternde Worte.
Also: Das Gelaende IST Privatbesitz. Was ich aus diversen anderen (Jura) Foren herausgefunden habe. tritt da angeblich fall der Besitzminderung ein und ich bin selber Schuld. Allerdings kann ich mir vorstellen das die versnobten Juristen etwas allergisch auf die Schlagwoerter "Fahrrad" und "Falschparken" reagieren.
Mein Chef ist auch sicher dass es so nicht geht und hat mir auch netterweise geholfen den Typen ein bisschen Dampf zu machen. Ich werd uebers Wochenende nochmal recharchieren und wenn sich da nix bewegt ne Strafanzeige stellen.
Ich halte euch auf den laufenden. Kann ja nicht angehen dass Autos auf dem Gelaende parken duerfen wie sie wollen (sogar auf Gehwegen etc) und nix passiert und ein friedliches Rad kurzerhand entsorgt werden. Aber das 2-Rad Fahrer sowieso Menschen zweiter Klasse sind wussten wir ja alle. Aber ich will mir es nicht mehr bieten lassen.
Ben