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Rechtliches - Sperrschilder (vs. Radwanderwegwegausschilderung)

bearbeitet June 2017 in Gedöns und Gerassel
Hallo zusammen,

nachdem ich nun auch wieder einige KM abseits der Straßen unterwegs war und letztens ein Kuriosum gesehen habe, wollt ich mal fragen, obs Straßenverkehrsrechtlich in den letzten Jahren irgendwelche Änderung gab.

Kam letztens die Radstraße von Moritzburg nach Friedewald gefahren. An deren Ende, kurz vor Friedewald, gab es einen Radwanderwegweiser u.a. rechtsabbiegend nach Meißen/Coswig. Das blöde war nur, das 10m weiter ne Schranke quer über die Straße ging und nen ,in meinen Augen fest installiertes, Sperrschild daneben stand.
Muss ich nun nach Meißen schieben? Darf, dem Radwanderweg folgend trotzdem dort durchfahren? Kann ich am Schild vorbei schieben und nach 100m aufsteigen und weiterfahren (hätt ja auch querfeldein vom Feld kommen können und das Sperrschild gar nicht sehen müssen ;-)?

Andererseits ist mir im Offroadbereich sehr oft aufgefallen, das willkürlich Feld und Waldwege mit einem Sperrschild markiert sind, jedoch nicht die evtl. Einfahrten oder parallele Wege 50m entfernt. Bzw. bin ich schon öfters aus dem Wald gekommen und befand mich auf eine Straße, die in die andere Richtung mit einem Sperrschild versehen war.

Daher die durchaus ernst gemeinte Frage, ob es irgendeine Änderung in der StVO gab, die Radfahrern grundsätzlich erlaubt Sperrschilder zu überfahren (außer explizit Radfahrer gesperrt)?

Hab daher auf schönen Routen in letzter Zeit schon vielfach Umwege oder ungewollt Abkürzungen fahren müssen.

Leicht verwirrte Grüße,
bergziege

Kommentare

  • Es ist weiterhin nicht erlaubt, mit Sperrschild versehene Straßen mit dem Rad zu befahren.
    Bei irgendwelchen Feldwegen gehe ich aber immer davon aus, dass der Eigentümer das Schild aufgestellt hat und dass ihm das Verbot für Fahrräder gar nicht klar ist.
    Das wissen nämlich die Meisten nicht.

    Also ignoriere ich solche Schilder grundsätzlich.
  • rein rechtlich (also rein theoretisch) ist die sache klar:
    stvo §41 regelt ge- und verbote...
    anlage 2 von $41 abs 1: Vorschriftszeichen
    lfd Nr 28: verbot für Fahrzeuge ALLER Art

    wobei ... welcher cielab'er hat diese Schilder schon mal gesehen? ;-)
    und v.a. zeichen lfd nr 31 kenn ich gar nicht ;-)

    praktisch stellt sich ja auch immer die frage...v.a. bei wald&wiese ... wer kontrolliert das ? ;-)
  • Hier habe ich mich gefragt, zu welcher Kategorie (unter "Frei für..." ) Biker zählen.

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    (Endeckt im Harz, Großer Auerberg)
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